ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Vertragsparteien:
Das
Vertragsverhältnis besteht zwischen KLUG CONSULTING/SERENITY
BLU GmbH (im Folgenden „KLUG CONSULTING“
genannt)
und deren Kunden
und Auftraggeber (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt).
2. Geltung:
2.1. Leistungen und Angebote von KLUG CONSULTING werden ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erbracht, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Willenserklärungen von KLUG CONSULTING sind auf Grundlage dieser AGB zu verstehen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten dies schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart. Auch ein Abgehen von dieser Schriftformerfordernis bedarf der Schriftform.
2.2. Vertragserfüllungshandlungen von KLUG CONSULTING gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Die AGB gelten, soweit im Einzelnen nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, für den gesamten Umfang der geschäftlichen Beziehungen von KLUG CONSULTING und dem Auftraggeber (Kunden), sowie für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
3. Vertragsabschluss:
3.1. Angebote von KLUG CONSULTING sind freibleibend.
3.2. Von diesen AGB oder anderen schriftlichen Willenserklärungen unseres Unternehmens abweichende mündliche Zusagen, Nebenabreden und dergleichen, insbesondere solche, die von Verkäufern, Boten, etc., abgegeben werden, sind für uns nicht verbindlich. Unsere Prospekte, Werbeankündigungen, Newsletter, etc., werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich im schriftlichen Angebot Bezug genommen wurde.
3.3. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, verlieren unsere Angebote ihre Gültigkeit 30 Tage ab Angebotsdatum. Werden an KLUG CONSULTING Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene - mindestens jedoch 2-wöchige Frist - ab Zugang des Angebotes an dieses gebunden.
4. Aufträge:
4.1. Beidseitig
unternehmensbezogene Geschäfte:
Aufträge bzw.
Annahmeerklärungen des Auftraggebers sind schriftlich an
unseren registrierten Sitz und unter Verwendung der gesamten
Unternehmensbezeichnung zu senden.
4.2.
Nichtunternehmerischer Auftraggeber:
Sofern KLUG
CONSULTING ein mündliches Angebot abgibt, ist der Auftraggeber
auch berechtigt dieses mündlich anzunehmen.
5. Leistungsfrist:
5.1. KLUG CONSULTING ist bestrebt, den vereinbarten Termin der Erfüllung (Beratung, Coaching, Workshop, Training, Seminar, etc.) möglichst genau einzuhalten. Termine für die Erfüllung dieser Leistungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, unverbindlich.
5.2. Die Termine für die Leistungen durch KLUG CONSULTING sind in jedem Einzelfall gesondert zu vereinbaren.
5.3. Größere Aufträge, sowie Aufträge, die mehrere Einheiten bzw. Programme beinhalten, berechtigen KLUG CONSULTING zu Erbringung von Teilleistungen und Teilabrechnungen.
6. Leistungsänderungen:
6.1. Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungsverpflichtung gelten vorweg als genehmigt.
6.2. Wird die Durchführung von Beratung, Coaching, Workshop, Training, Seminar, etc. infolge Schlechtwetters oder sonstiger außergewöhnlicher Umstände, die KLUG CONSULTING nicht zu vertreten hat, unmöglich oder erheblich erschwert, können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten. Für bereits erbrachte (Vorbereitungsarbeiten) oder noch zu erbringende Leistungen steht KLUG CONSULTING ein entsprechendes Honorar sowie Bearbeitungsgebühr zu.
7. Preise:
Alle von KLUG CONSULTING genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
8. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen:
8.1. Der gesamte Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung durch KLUG CONSULTING fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
8.2. Bei Aufträgen, die in Teilabschnitten erbracht werden, sind wir berechtigt, nach Leistung jeder einzelnen Einheit Rechnung zu legen. Hinsichtlich Fälligkeit gilt Punkt 8.1.. Zahlungen des Auftraggebers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
8.3. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist KLUG CONSULTING ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Weitere Ansprüche, insbesondere der Anspruch auf höhere Zinsen aus dem Titel des Schadensersatzes bleiben vorbehalten.
8.4. Bei gesonderter Vereinbarung ist der Auftraggeber vor Leistungserbringung durch KLUG CONSULTING zur Bezahlung eines Akontos verpflichtet. Gerät der Auftraggeber mit der Akontozahlung in Verzug, ist KLUG CONSULTING zu allen in Punkt 9.3. dieser AGB bezeichneten Maßnahmen berechtigt.
9. Vertragsrücktritt:
9.1. Über die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen hinaus sind wir auch bei Annahmeverzug des Auftraggebers sowie aus anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere bei Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens sowie bei Eröffnung des Ausgleichsverfahrens zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
9.2. Im Falle des Rücktritts haben wir nach unserer Wahl entweder Anspruch auf einen pauschalen Schadensersatz von 20 % des Bruttorechnungsbetrages oder auf Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens.
9.3. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist KLUG CONSULTING berechtigt, alle weiteren Leistungen einzustellen und ausstehende Leistungen zurückzuhalten, bzw. Vorauszahlungen oder Sicherstellungen zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten.
10. Mahn- und Inkassospesen:
Der Auftraggeber hat uns im Falle eines Zahlungsverzuges die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 9,00 zuzüglich Porto für jede erfolgte Mahnung sowie für den Aufwand der Evidenthaltung in der Buchhaltung einen Pauschalbetrag von EUR 3,60 pro Quartal zu ersetzen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber zum Ersatz sämtlicher zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen verpflichtet.
11. Erfüllungsort:
Als Erfüllungsort für unsere Leistungen gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, der registrierte Sitz von KLUG CONSULTING.
12. Irrtum:
Die Anfechtung des zwischen KLUG CONSULTING und deren Auftraggeber geschlossenen Vertrages wegen Irrtums ist ausgeschlossen.
13. Urheberrecht und Nutzung:
13.1. Je nach Auftrag erhält der Auftraggeber von KLUG CONSULTING Unterlagen für Veranstaltung, Beratungsleistung, Workshop, Training, Coaching, Seminar, etc. Diesbezüglich gilt als vereinbart, dass Urheberrechte, Markenrechte, Know-how, wie insbesondere nicht geschützte Erfindungen, gewerbliche Erfahrungen, die im Rahmen der Zusammenarbeit dem Auftraggeber bekannt bzw. offenbart werden, ausschließlich KLUG CONSULTING zustehen. Der Auftraggeber hat nur das Recht, die ihm übergebenen Unterlagen, sowie Know-how etc. nach Bezahlung des dafür vereinbarten Entgelts zu eigenen Zwecken unternehmensintern zu nutzen. Eine Verbreitung oder über die Verwendung zu eigenen Zwecken hinausgehende Verwertung oder Verwendung durch den Auftraggeber ist unzulässig.
13.2. Jede Verletzung unserer Urheberrechte zieht Schadensersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
14. Schadenersatz:
14.1. Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen KLUG CONSULTING sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
14.2. Die Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers beträgt 6 Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die Verjährungsfrist beginnt selbst dann zu laufen, wenn der Schaden noch nicht eingetreten ist.
14.3. Der Ersatz von Vermögensschäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinnen und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen KLUG CONSULTING ist in jedem Falle, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
14.4. Teilnehmer an Beratung, Coaching, Workshops, Veranstaltungen, Trainings, Seminaren, etc. bestätigen durch ihre Teilnahme, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen für ihre Teilnahme vorliegen.
15. Aufrechnungsverbot:
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt eigene Forderungen mit Forderungen von KLUG CONSULTING aufzurechnen.
16. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt die rechtswirksame Regelung als vereinbart, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt.
17. Datenverwendung, Adressenänderung:
17.1. Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Auftrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von KLUG CONSULTING automationsunterstützt verarbeitet und gespeichert werden dürfen.
17.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
18. Rechtswahl/Gerichtsstand:
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht am registrierten Standort von KLUG CONSULTING.